Benko muss nicht zahlen: Beugestrafe in Cofag-U-Ausschuss war unzulässig
2026-02-17 - 12:16
Der insolvente Signa-Gründer wollte im U-Ausschuss keine Fragen zum „Chalet N“ beantworten. Er hatte daraufhin eine Beugestrafe in Höhe von 700 Euro ausgefasst. Diese, so urteilt das Verwaltungsgerichtshof, erfolgte nicht rechtmäßig.
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